Die Absage sparen?

Stellen Sie sich vor: Ihr Nachbar berichtet Ihnen von einem Störfall in seinem Badezimmer. Sie reagieren anteilnehmend und geben ihm die Adresse eines guten Klempners. Ihr Nachbar vereinbart sogleich einen Termin. Der Handwerker wird in einigen Tagen vorbeischauen.

Zur verabredeten Zeit läutet der Klempner dann vergeblich an. Ihr Nachbar hat nicht abgesagt und ist auch nicht erreichbar. Er hat den Termin einfach platzen lassen.

Sein Klempner-Ghosting fällt spätestens dann auf ihn zurück, wenn das Badezimmer erneut geflutet ist. Schließlich gilt für das Sanitärwesen immer noch: Wer den Termin nicht ehrt, ist des Meisters nicht wert.

Manche Patienten meinen, dass es nicht weiter auffällt, wenn man zu einem Termin nicht erscheint. Die Wartezimmer seien sowieso voll. Mit etwas Nachdenken kommt aber jeder von selbst darauf, dass Termine von Termin-Praxen vergeben werden. Ein Patient kann sich insbesondere in einer Privatpraxis sicher sein: Heute werde ich nicht abgewiesen. Ich werde nicht zu lange warten. Für meinen Fall ist ein ausreichend großes Zeitfenster vorgesehen. Die Ärztin hat für mich ihre Vorbereitungen getroffen.

Ob Patient, Arzt oder MFA: Eine Bestellpraxis bietet allen Vorteile: Die Untersuchungen und Behandlungen können geplant, vorbereitet und organisiert werden. Die Patienten überrennen die Praxis nicht schon gleich nach dem Aufschließen. Und nicht zuletzt wird ein Patient kaum mehrere Stunden im Wartezimmer absitzen.

Ist die Arzt-Patientenbeziehung bereits etwas angespannt, kann das Nichterscheinen der berühmte Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Ein Handwerker wird zumindest seine Anfahrt in Rechnung stellen. Private Arztpraxen, die als Terminpraxis geführt werden, können mit ihren Patienten rechtssicher ein Ausfallhonorar vereinbaren. Dieses wird fällig, wenn der Patient seinen Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder wenn er die Praxis nicht im Nachhinein über einen unverschuldeten Hinderungsgrund informiert hat. Zum Service meiner Privatpraxis zählt es, dass wir die Patienten wiederum gern per Anruf, E-Mail oder Kurznachricht an ihren bevorstehenden Termin erinnern.

Gekonnt abzusagen, macht keinen Stress. Am besten, man erledigt das gleich, zumindest aber 48 Stunden vor dem Termin. Wer sicher gehen will, erledigt das schriftlich, mit einer Kurznachricht oder E-Mail. Einen Grund brauchen Sie nicht anzugeben:

„Liebes Praxisteam, ich storniere meinen Termin am … um … Uhr. Beste Grüße, Vorname + Name (Geburtsdatum).“

Falls Sie außerdem mitteilen möchten, dass Sie wieder beschwerdefrei sind oder dass Sie eine Behandlung noch überdenken mögen oder dass Sie einen früheren Termin bei einem anderen Arzt gefunden haben – dann schreiben Sie es!

Eventuell möchten Sie einen Termin nur verschieben:
„Liebes Praxisteam, an meinem Termin bei Ihnen am … um … Uhr bin ich leider verhindert. Könnten Sie mir bitte einen Ersatztermin vorschlagen? Besten Dank im Voraus! Herzliche Grüße Vorname + Name (Geburtsdatum).“

Falls Sie – egal, weshalb – einen Arztbesuch versäumt haben, rufen Sie zumindest hinterher so zeitnah wie möglich an. Man vergibt sich nichts, wenn man ein Versäumnis eingesteht.

Sich eine Absage einfach zu sparen, sendet ein starkes Signal: „Was ich mit Dir vereinbart habe, zählt für mich nicht. Ich brauche Dich nicht.“

Ein derart unbekümmertes Verhalten kann man sich leisten wollen. Dann sollte man aber auch sicher sein, dass man bei Bedarf jederzeit seinen Klempner oder Facharzt herbeizaubern kann.

Ihre
Dr. med. Ildikó Jánossy